Verkehrszeichen-Nr. 259, Verbot für Fußgänger, Aluminium reflektierend RA1, Ø 600 mm, 1 Stück
Beschreibung
Verkehrszeichen Nr. 259 – Verbot für Fußgänger Das Verkehrszeichen Nr. 259, bekannt als "Verbot für Fußgänger", dient der klaren Kennzeichnung von Bereichen, die für Fußgänger nicht zugänglich sind. Durch den Einsatz dieses Verbotsschildes wird die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht und potenzielle Gefahren werden minimiert. Material und Reflexionsklasse Gefertigt aus hochwertigem Aluminium mit einer Materialstärke von 2 mm, zeichnet sich dieses Schild durch seine Langlebigkeit und Widerstandsfähigkeit gegenüber Witterungseinflüssen aus. Die Oberfläche ist mit einer reflektierenden RA1-Folie versehen, die eine gute Sichtbarkeit bei unterschiedlichen Lichtverhältnissen gewährleistet. Abmessungen und Design Mit einem Durchmesser von 600 mm entspricht das Verkehrszeichen den gängigen Standards für Straßenschilder und sorgt für eine deutliche Wahrnehmung im Straßenverkehr. Das Design umfasst einen roten Rand mit einem schwarzen Fußgängersymbol auf weißem Hintergrund, was international als Verbotsschild für Fußgänger anerkannt ist. Anbringungsmöglichkeiten und geeignete Untergründe Die Montage des Verkehrszeichens erfolgt üblicherweise an Rohrpfosten mit einem Durchmesser von 60 mm oder 76 mm. Hierfür werden passende Rohrschellen oder Klemmschellen verwendet, die eine stabile Befestigung sicherstellen. Das Schild kann auf verschiedenen Untergründen wie Beton- oder Asphaltflächen aufgestellt werden, wobei darauf zu achten ist, dass der Pfosten fest im Boden verankert wird, um eine dauerhafte Sicherheit zu gewährleisten. Einsatzbereiche Dieses Verkehrsschild findet Anwendung in Bereichen, in denen der Fußgängerverkehr untersagt ist, wie beispielsweise auf Baustellen, in bestimmten Zonen von Betriebsgeländen oder an Straßenabschnitten ohne Gehweg. Es trägt dazu bei, Fußgänger vor Gefahren zu schützen und den Verkehrsfluss zu optimieren. Durch die Verwendung des Verkehrszeichens Nr. 259 stellen Sie sicher, dass Fußgänger rechtzeitig auf Verbote hingewiesen werden und tragen somit aktiv zur Sicherheit im Straßenverkehr bei.
