Verkehrszeichen Baustelle VZ 357-51 Fußgänger durchlässige Sackgasse 420x 630mm ADCO
Beschreibung
Produktbeschreibung Das ADCO Verkehrszeichen VZ 357-51 kennzeichnet eine Fußgänger durchlässige Sackgasse und sorgt für klare Orientierung im Straßenverkehr. Dieses hochwertige Verkehrsschild, gefertigt in der Reflexionsklasse RA2, gewährleistet optimale Sichtbarkeit bei allen Lichtverhältnissen. Mit seinen Abmessungen von 420x 630mm ist es robust und ideal für den Einsatz auf Baustellen sowie im öffentlichen Raum. Die spezifische Ausführung nach VZ 357-51 macht es zu einem wichtigen Bestandteil der Verkehrssicherung, insbesondere dort, wo Fußgängerwege und Sackgassen aufeinandertreffen. Dieses Straßenschild von ADCO ist eine zuverlässige Lösung für deine Anforderungen. Vorteile im Überblick Klare Kennzeichnung: Zeigt eine Fußgänger durchlässige Sackgasse gemäß VZ 357-51 an. Hohe Sichtbarkeit: Ausgestattet mit Reflexionsklasse RA2 für beste Erkennbarkeit bei Tag und Nacht. Robuste Ausführung: Witterungsbeständig und langlebig, ideal für den dauerhaften Einsatz im Freien. StVO-konform: Entspricht den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung für maximale Rechtssicherheit.
Technische Details Typ VZ 357-51 Fußgänger durchlässige Sackgasse Abmessungen (Breite x Höhe) 420x 630mm Reflexionsklasse RA2 Hersteller ADCO Norm StVO-konform Häufige Fragen zum Produkt Welche Bedeutung hat das Verkehrszeichen VZ 357-51? Das Verkehrszeichen VZ 357-51 zeigt eine Sackgasse an, die für Fußgänger durchlässig ist. Es informiert Verkehrsteilnehmer, dass der Weg für Fahrzeuge endet, aber zu Fuß weitergegangen werden kann.
Was bedeutet die Reflexionsklasse RA2? Reflexionsklasse RA2 (retroreflektierend) gewährleistet eine hohe Rückstrahlung des Lichts. Dies sorgt für eine ausgezeichnete Sichtbarkeit des Schildes bei Dunkelheit und schlechten Witterungsbedingungen, wenn es von Fahrzeugscheinwerfern angestrahlt wird.
Für welche Einsatzbereiche ist dieses Verkehrszeichen geeignet? Dieses Verkehrszeichen eignet sich ideal für den Einsatz auf Baustellen, in Wohngebieten, auf Betriebsgeländen oder überall dort, wo eine klare Kennzeichnung von Sackgassen mit Fußgängerdurchgang erforderlich ist.
