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HEIN Industrieschilder

Verkehrszeichen: Verbot für Radverkehr, Nr. 254, Aluminium RA0 reflektierend, Ø 600 mm, 2 mm. Stärke

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Beschreibung

Verkehrszeichen „Verbot für Radverkehr“ – Sicherung des Straßenverkehrs gemäß StVO Das Verkehrszeichen Nr. 254, bekannt als „Verbot für Radverkehr“, dient der klaren Regelung des Straßenverkehrs, indem es den Radfahrern die Einfahrt in bestimmte Bereiche untersagt. Dieses Verbotsschild trägt maßgeblich zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer bei, indem es potenzielle Gefahren minimiert und einen reibungslosen Verkehrsfluss gewährleistet. Material und Reflexionsklasse Gefertigt aus hochwertigem Aluminium mit einer Materialstärke von 2 mm, zeichnet sich dieses Schild durch seine Langlebigkeit und Witterungsbeständigkeit aus. Die Oberfläche ist mit einer reflektierenden Folie der Reflexionsklasse RA0 versehen, was auch bei schlechten Lichtverhältnissen für eine optimale Sichtbarkeit sorgt. Abmessungen und Normen Mit einem Durchmesser von 600 mm entspricht dieses Verkehrszeichen den Vorgaben der DIN 67520 und ist mit dem RAL-Gütezeichen zertifiziert. Es erfüllt somit alle Anforderungen für den Einsatz im Geltungsbereich der Straßenverkehrsordnung (StVO). Anbringungsmöglichkeiten und geeignete Untergründe Die Montage des Verbotsschildes kann flexibel erfolgen: -Pfostenmontage: Mittels geeigneter Rohrschellen lässt sich das Schild sicher an Rund- oder Vierkantpfosten befestigen. Diese Methode ist besonders stabil und eignet sich für den dauerhaften Einsatz im Straßenverkehr. -Wandmontage: Auf Betriebsgeländen oder in Parkzonen kann das Schild direkt an Wänden oder Zäunen angebracht werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass der Untergrund eben und tragfähig ist, um eine sichere Befestigung zu gewährleisten. Unabhängig von der gewählten Montageart sollte stets sichergestellt sein, dass das Verkehrszeichen gut sichtbar und in der richtigen Höhe sowie Ausrichtung angebracht wird, um seine Funktion als Sicherheitszeichen optimal zu erfüllen. Einsatzbereiche Dieses Verbotsschild findet Anwendung in verschiedenen Bereichen: -Öffentliche Straßen: Zur Regelung des Radverkehrs und zur Vermeidung von Konflikten mit anderen Fahrzeugen. -Betriebsgelände: Um bestimmte Zonen für Radfahrer zu sperren und somit die Sicherheit auf dem Gelände zu erhöhen. -Parkplätze und Parkhäuser: Zur Lenkung des Verkehrs und zur Vermeidung von Gefahren durch unbefugten Radverkehr. Durch den Einsatz des Verkehrszeichens „Verbot für Radverkehr“ tragen Sie aktiv zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei und stellen sicher, dass die Verkehrsregeln klar kommuniziert und eingehalten werden.